Schuleinschreibung

Informationsabend für Einschüler-Eltern am 29. Februar 2024

Schulspiel am 21.03.2024

Ab diesem Jahr NEU! Die elektronische Schulanmeldung:

Sie erhalten einen personalisierten Link/QR-Code und gelangen so ganz einfach mit einem Klick zur Online-Schulanmeldung.

Elternabend Vorschulkinder 2024

Schüler ABC

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Infoabend und Vorabinfo zur Einschulung

Infos zur vorzeitigen Einsch. mit Gutachten zum SJ 2024 – 2025 Kindertagesstätten

Einschulungsalter

Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt worden sind.

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein im Oktober, November oder Dezember geborenes Kind schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden ist zusätzlich die Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

(Quelle: BayEUG Art. 37 Abs. 1)

Zurückstellung

Ein Kind, das am 30. Juni mindestens sechs Jahre alt ist, kann von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Jahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

Die Zurückstellung soll vor der Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig. Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören. (BayEUG Art.37 Abs. 2) Kinder, die zurückgestellt werden sollen, müssen trotzdem zur Schuleinschreibung erscheinen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt vorab digital mit unserer Onlineschulanmeldung. Hierzu bekommt jeder Einschüler einen personalisierten Code von der Schule.

Grundsätzlich können alle Kinder – auch Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf – an der Grundschule angemeldet werden.

Umgekehrt können Eltern ein Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf auch direkt an der Förderschule anmelden.

Zur Schulanmeldung (Schulspiel) ist die persönliche Anwesenheit des Kindes notwendig. Die Geburtsurkunde des Kindes und die Bescheinigung des Staatl. Gesundheitsamtes über die ärztliche Untersuchung und ein Sorgerechtsbeschluss (nur bei Alleinerziehenden) sind vorzulegen.

Genauere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Elternbriefen über den Kindergarten oder per Post.