Der Elternbeirat der Grundschule Schopfloch stellt sich vor

Liebe Eltern,

wir begrüßen Sie sehr herzlich auf der Homepage der Grund- und Mittelschule Schopfloch. Bei der Mitgestaltung des schulischen Lebens Ihrer Kinder können Sie eine wichtige Rolle spielen. Wir möchten Sie einladen, die Möglichkeiten der Mitwirkung von Eltern am schulischen Leben in der Grund –und Mittelschule Schopfloch näher kennen zu lernen.

Seit September 2016 ergeben sich nach dem BayEUG folgende Änderungen zur Wahl des Elternbeirats an Grund- und Mittelschulen: Der Klassenelternbeirat stellt nicht mehr automatisch den Elternbeirat für die gesamte Schule dar, sondern wird getrennt voneinander gewählt.

Die Klassenelternsprecher bilden die Basis der Elternvertretung. Die wichtigste Aufgabe des KES ist der Kontakt zu den Eltern ihrer/seiner Klasse, damit er/sie weiß, welche Belange die Eltern haben. Dieses Wissen sollte immer an den EB weitergetragen werden. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrerkollegen kann dann nach einer Lösung für das Thema gesucht werden. Auch hier vertritt der KES wieder die Gesamtheit der Eltern einer Klasse und deren Belange.

Dem KES steht es frei, Elterntreffen durchzuführen. Die Möglichkeiten sind hier vielseitig: Elterncafe, Elternstammtisch, Bastelnachmittage… Auch hier geht es darum, die Beziehung zwischen Eltern, Schule und Lehrer zu intensivieren.

Im Elternbeirat (EB) 2023/24 für die Schulfamilie Schopfloch tätig sind:

  • Vorsitzender: Sven Berger
  • Stellvertreterin: Sissy Hannemann
  • Schriftführerin: Andrea Ehrmann
  • Kassier: Manuela Weik
  • Beisitzer: Nadja Ansorge
  • Beisitzer: Ute Heiß
  • Beisitzer: Stefanie Kulka
  • Beisitzer: Eva Brunner
  • Beisitzer: Nadine Bayer
  • Beisitzer: Marc Leprich
  • Beisitzer: Alexandra Krüger
  • Beisitzer: Sandra Unger

Um den Informationsaustausch zwischen Lehrern, KES und EB durchsichtig zu machen, arbeitet der EB eng mit dem KES zusammen, bzw. wird KES mit nötigen Informationen aus den Elternbeiratssitzungen versorgt bzw. bei Bedarf zu der Sitzung eingeladen und zu bestimmten Themen gehört. Wir vom Elternbeirat der Schule Schopfloch sehen dieses neue Gesetz als Bereicherung für unsere Arbeit und eine zusätzliche Möglichkeit, die Interessen und Ideen der Eltern in unser Schaffen mit einzubeziehen.

Bei der Tätigkeit im Elternbeirat handelt es sich um ein öffentlich rechtliches Ehrenamt, das immer die Belange und Interessen der Elternschaft als Gesamtheit im Blick haben sollte (Gesetzlicher Auftrag laut BayEUG).

Laut BayEUG hat der Elternbeirat neben dem Aspekt sozialen Engagements, Kennenlernen der Eltern, Kontakt zu Lehrern sowie Interesse am Weg unserer Kinder eindeutig festgelegte Rechte, Aufgaben und Pflichten, die im Anschluss aufgeführt und mit einem praktischen Beispiel aus der Arbeit im Elternbeiratsteam der Schopflocher Schule belegt werden.

Aufgaben des (Klassen-)Elternbeirates

Im Vordergrund steht an unserer Schule hier unbedingt, dass der Elternbeirat ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule darstellt. Auf diese Art können Eltern über ihre Elternvertreter Kritik und Vorschläge an die Schule heranbringen. Der Elternbeirat stellt damit auch eine Anlaufstelle dar, bei der Eltern die Möglichkeit erhalten, am schulischen Leben ihrer Kinder mitzuwirken. Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehört unter anderem, die Interessen der Elternschaft zu wahren, die Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln, diese an die Schulleitung weiter zu geben und an den Elternversammlungen darüber zu entscheiden. Hier wird auch die Aufgabe des Elternbeirates deutlich, das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrern und Eltern zu vertiefen. Dabei wollen wir den Eltern Gelegenheit geben zum Austausch und den freien Meinungsaustausch fördern (z.B. durch Elternstammtische, Elternumfragen zu versch. Themen). Weiterhin wollen wir Elternbeiräte durch unsere Arbeit das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren.

Das Aktive Informationsrecht beinhaltet das Recht der Elternbeiräte, zu informieren, z.B. in Form eines Elternbriefs.

Das Passive Informationsrecht ist eine Bringschuld der Schule, das heißt, die Schule unterrichtet den Elternbeirat zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Mitwirkungsrecht bedeutet für den Elternbeirat, die Möglichkeit Vorstellungen zu bestimmten Themen zu äußern.

Eingeschränktes Vetorecht; hier kann der Elternbeirat z. B. bei der Entlassung eines Schülers zu Rate gezogen werden.

Mitbestimmungsrecht bedeutet, dass der Elternbeirat bei bestimmten Themen mit entscheiden darf. So geschehen bei der Auswahl des Schullogos oder dem Ersatz der Halbjahreszeugnisses durch die Lernentwicklungsgespräche.

Vorschlagsrecht bedeutet einfach die Möglichkeit, Vorschläge oder Anträge an die Schule zu stellen. Dabei hat er das Recht auf Antwort. Wir in Schopfloch berufen z. B. eine Elternversammlung ein oder haben kurzfristige Gespräche mit der Schulleitung zu verschiedenen Themen.

Wir vom Elternbeirat möchten Sie dazu ermuntern, Ihre Ideen und Vorschläge bei uns einzubringen und zu einer konstruktiven Mitarbeit an der Schule einladen.

Sprechen Sie uns an!

Herzlichst ihre Elternvertreter