Übertrittsregelungen
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe ein Übertrittszeugnis.
Es enthält:
- die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern (außer Englisch)
- die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
- eine Bewertung des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens
- eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
- bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums
- bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule
- ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule
Übertritt an die weiterführenden Schulen nach Besuch eines Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Probeunterricht des Gymnasiums oder der Realschule teilnehmen.
Der Probeunterricht wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentralen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet.
Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in einem der beiden Fächer mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.
Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit entsprechender Begründung mitgeteilt. Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die gewünschte weiterführende Schulart wechseln.
Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können die Schülerinnen und Schüler dennoch in die weiterführende Schule wechseln, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Links zu der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Informationen zum Übertritt oder Schulartenwechsel
https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Das bayerische Schulsystem im Überblick
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten.html
Der interaktive Bildungswegplaner